ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN/MIETABSCHLUSS - Bakibax, S.L.

Die im Buchungsformular oder in der E-Mail-Bestätigung definierten Wörter und Ausdrücke (z. B. "Grundstück") haben dieselbe Bedeutung, wenn sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden. Darüber hinaus haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die folgenden Bedeutungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

"Grundstück": bezeichnet die Villa BluehillSitges in der Carrer de Malvasia 19, Urbanización La Levantina, 08870 Sitges (Barcelona), Spanien, die ausschließlich für männliche Gäste bestimmt ist, die volljährig sind.

"Vermieter", "Wir", "Uns"): bezeichnet das spanische Unternehmen Bakibax SL mit Sitz in Carrer de Malvasia 19, Urbanización La Levantina, 08870 Sitges (Barcelona), Spanien, das vom Eigentümer der Immobilie ordnungsgemäß zur Vermietung ermächtigt wurde.

"Gast", "Sie" oder "Ihr"): bezeichnet ausschließlich die im Buchungsformular oder in der E-Mail genannte(n) volljährige(n) männliche(n) Person(en), die bereit ist (sind), das Objekt zu mieten; nur im Falle der Anmietung des gesamten Objekts sind auch weibliche Gäste erlaubt.

"Buchungsformular": das vom Vermieter erstellte schriftliche Formular, in dem die Angaben zu den Gästen, dem Objekt, dem Zeitraum und allen anderen relevanten Bedingungen in Bezug auf die Nutzung des Objekts zu Urlaubszwecken festgehalten werden.

1. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Gast kommt mit dem Eingang der Zahlung/Anzahlung zustande. Mit der Zahlung der Anzahlung akzeptiert der Gast die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Buchungsformular dargelegten Bedingungen, die zusammen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Gast in Bezug auf die Buchung der Immobilie darstellen.

2. Zahlung

50% des Gesamtbetrages der Reservierung ist bei der Buchung als Anzahlung per Überweisung, VISA, MASTERCARD, AMEX oder DINERS zu leisten und wird nicht zurückerstattet. Die Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Betrag auf dem Bankkonto des Vermieters eingegangen ist. Der gesamte Betrag muss bei der Buchung bezahlt werden, wenn das Ankunftsdatum innerhalb von 8 Wochen liegt. Bei einer Stornierung von mehr als 4 Wochen vor dem Anreisedatum werden 100 % der Anzahlung zurückerstattet, bei einer Stornierung von weniger als 4 Wochen vor dem Anreisedatum 50 % der Anzahlung. Erfolgt die Stornierung weniger als 3 Tage vor dem Anreisedatum, wird keine Rückerstattung der erhaltenen Anzahlung fällig.

3. Hinterlegung

Eine vorläufige Buchung wird nicht aufrechterhalten, wenn der geforderte Prozentsatz der Anzahlung nicht eingegangen ist.

4. Zahlung des Gesamtpreises

In allen Fällen muss die Zahlung des ausstehenden Betrags bei der Ankunft beim Check-in erfolgen und es kann eine Kaution oder eine Blockkaution verlangt werden, um die Zahlung für andere Dienstleistungen zu gewährleisten, die die Villa dem Gast bei der Ankunft beim Check-in anbietet.

5. Änderungen und Stornierung

Sie müssen uns informieren, wenn Sie ein Detail Ihrer Buchung ändern möchten (z. B. die Anzahl der Gäste). Das Check-in/out-Datum kann nicht geändert werden.

In dem unglücklichen Fall, dass Sie Ihren Urlaub stornieren müssen, wird Ihre Anzahlung zurückerstattet, wenn die Stornierung mehr als 4 Wochen vor der Ankunft erfolgt und 50%, wenn die Stornierung weniger als 4 Wochen erfolgt. Keine Rückerstattung erfolgt, wenn die Stornierung weniger als 3 Tage vor der Ankunft erfolgt. Wenn Sie den Restbetrag für die Immobilie bezahlt haben, gilt für den Restbetrag die gleiche Regelung. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiseversicherung. Sollte das Objekt nach der Buchung aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen, müssen Sie akzeptieren, dass die Haftung des Vermieters auf den Betrag der gezahlten Miete beschränkt ist.

Nur im Falle einer allgemeinen Schließung in Sitges, Katalonien oder Spanien wird der gezahlte Betrag für eine andere Buchung angerechnet.

6. Gesamtschuldnerische Haftung

Besteht der Gast aus mehr als einer Person, so haften alle diese Personen gesamtschuldnerisch. Die Person, die das Buchungsformular im Namen des Gastes unterschreibt, garantiert, dass sie die volle Autorität und Befugnis hat, es zu unterschreiben und diese Bedingungen im Namen von sich selbst und allen anderen Personen, die den Gast ausmachen, zu akzeptieren.

7. Die Unterkunft

Die Unterkunft darf nur von den Gästen (und gegebenenfalls Tieren) genutzt werden, die auf dem Check-in-Formular angegeben sind. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Unterkunft mit anderen zu teilen oder anderen Personen zu überlassen. Sie werden die Unterkunft nur zu Urlaubszwecken nutzen (es sei denn, es handelt sich um eine vorher vereinbarte Veranstaltung, wie z. B. eine Hochzeit, ein Firmenevent usw.).Wir haben das Recht, die Unterkunft zu jeder angemessenen Tageszeit zu betreten (außer in Notfällen, in denen wir sie jederzeit betreten können), um das Objekt, seine Ausstattung und seinen Inhalt zu inspizieren und zu reparieren.

8. Zustand der Unterkunft

Sie sind verpflichtet, das Objekt und alle Möbel, Einrichtungsgegenstände und Gegenstände (auch Geschirr und Besteck), die sich in oder auf dem Objekt befinden, in demselben Zustand zu halten, in dem Sie sie zu Beginn des Mietzeitraums vorgefunden haben. Der Vermieter ist berechtigt, Gelder von der Schadenskaution abzuziehen, wenn eine zusätzliche Reinigung erforderlich ist, weil das Objekt bei der Abreise des Gastes in einem schmutzigen Zustand hinterlassen wurde.

9. Kaution/Bruchkaution

Für den Fall, dass Ihre Gruppe die gebuchte Personenzahl überschreitet, bitten wir Sie, eine Kaution in Höhe von € 2.000,-- zu hinterlegen, die bei Ihrer Ankunft zu zahlen ist.

Die Kaution wird Ihnen innerhalb von 2 Wochen nach Ende des Mietzeitraums in voller Höhe zurückerstattet, sofern während Ihres Aufenthalts keine Beschädigungen oder Verluste auftreten. Vor Ihrer Ankunft und nach Ihrer Abreise wird eine Inventur durchgeführt. Der Verlust von Schlüsseln, Fernbedienungen (Tor, ...) wird dem Kunden nach Ermessen des Vermieters in Rechnung gestellt. Die Kosten belaufen sich auf mindestens € 75,-- pro Gegenstand.

10. Rauchen

Bitte beachten Sie, dass das Rauchen in allen Gebäuden und Zimmern gesetzlich verboten ist. Wenn Gäste in den Gebäuden oder Zimmern der Immobilie rauchen, ist der Vermieter berechtigt, einen Betrag von € 250,-- in Rechnung zu stellen. Dieser Betrag wird für die Reinigung des Gebäudes oder der Räume verwendet, um zu verhindern, dass zukünftige Gäste durch den Geruch belästigt werden. Achten Sie beim Rauchen im Freien darauf, dass Zigaretten, Zigarren, Pfeifen usw. ordnungsgemäß gelöscht werden.

11. Haustiere

Haustiere sind auf dem Grundstück/der Unterkunft nur mit Zustimmung des Vermieters und gegen einen Aufpreis erlaubt. Wird ein Haustier ohne Zustimmung des Vermieters in das Grundstück/die Unterkunft mitgenommen oder wird die angegebene Anzahl/Größe der Haustiere überschritten, ist der Vermieter berechtigt, den Zutritt zu verweigern, was als Stornierung durch den Gast gewertet wird.

12. Haftung/Angebote

Die Nutzung des Anwesens und aller angebotenen Annehmlichkeiten wie Schwimmbad, Whirlpool, Sauna, Dampfkabine usw. erfolgt auf eigene Gefahr, und der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung des Eigentums des Gastes, für Personenschäden oder den Verlust des Lebens.

Sie verpflichten sich, keine Schäden an den Wänden, Türen oder Fenstern des Grundstücks zu verursachen und nichts zu tun, was nach vernünftigem Ermessen als Belästigung oder Verärgerung für uns oder für andere Bewohner angrenzender oder benachbarter Grundstücke angesehen werden kann.

13. Ihr Verhalten gegenüber dem Personal

Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen (und Ihrer Gruppe) die Aufnahme als Gast(e) zu verweigern oder den Umgang mit Ihnen (und Ihrer Gruppe) fortzusetzen, wenn Ihr Verhalten störend, bedrohlich oder beleidigend gegenüber unseren Mitarbeitern ist. Unter diesen Umständen können Sie (und Ihre Gruppe) aus dem Haus verwiesen werden, ohne dass Sie eine Rückerstattung erhalten, und wir können Sie für alle Kosten und Ausgaben, die durch Ihr Verhalten entstanden sind, in Anspruch nehmen. Es kann auch ein Strafverfahren eingeleitet werden.

14. Ankunft und Abreise

Die Immobilie ist ab 16 Uhr am Tag der Ankunft bezugsfertig. Sie müssen die Immobilie bis spätestens 11 Uhr am letzten Tag des Zeitraums verlassen. Sie haften für alle Verluste, Schäden, Ansprüche, Kosten oder Ausgaben, die sich daraus ergeben, dass Sie die Immobilie nicht in Übereinstimmung mit dieser Bedingung räumen.

15. Urlaubs- und Personenversicherungen.

Wir raten Ihnen dringend, eine Urlaubsversicherung abzuschließen, die Folgendes abdeckt: (i) alle Eventualitäten, die dazu führen können, dass Sie Ihren Urlaub stornieren müssen; und (ii) alle Verluste, Unfälle, Schäden, Verletzungen, Kosten oder Unannehmlichkeiten, die einer Person oder einem Eigentum zugefügt werden, die aus oder in Verbindung mit Ihrem Urlaub entstehen können. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichem Eigentum oder für Verletzungen oder den Verlust von Menschenleben während des Aufenthalts auf dem Grundstück.

16. Kontaktaufnahme mit Ihnen

Wenn Sie über unsere Website buchen oder sich unter anderen Umständen dafür entschieden haben, dass wir Sie per E-Mail kontaktieren, werden wir mit Ihnen über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse kommunizieren. So gehen wir beispielsweise bei der Übermittlung Ihrer Bestätigung davon aus, dass Ihre E-Mail-Adresse korrekt ist und dass Sie die mit dieser Form der Kommunikation verbundenen Risiken verstehen.

17. Beanstandungen

Damit jede Beschwerde untersucht und eine Maßnahme in Erwägung gezogen werden kann, müssen die Beschwerden unverzüglich beim Vermieter vorgebracht werden. Die Verantwortung für notwendige Abhilfemaßnahmen verbleibt zu jeder Zeit beim Vermieter. Wenn der Gast das Objekt aufgrund einer angeblichen Unzufriedenheit vorzeitig verlässt oder nach seiner Rückkehr aus dem Objekt Ansprüche geltend macht und dieses Verfahren nicht befolgt hat, wird keine Haftung für spätere Ansprüche übernommen oder Korrespondenz geführt. Alle Reklamationen, die während des Zeitraums vorgebracht werden, müssen dem Vermieter innerhalb von 7 Tagen nach dem letzten Tag des Zeitraums schriftlich bestätigt werden.

18. Zuständigkeit

Diese Bedingungen sind gemäß den örtlichen Gesetzen Spaniens zu lesen und auszulegen, und die Parteien unterwerfen sich hiermit für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der spanischen Gerichte.

19. Individuelle Hausvermietung

Es besteht die Möglichkeit, die Zimmer einzeln zu mieten.

20. Lärmbeschränkung

1. Im Sinne einer guten Lebensqualität für alle erfordert das tägliche Leben eines jeden in seiner Wohnung ein ziviles und respektvolles Verhalten, das auf die Nachbarn Rücksicht nimmt und die Notwendigkeit, sie nicht durch unnötigen Lärm zu stören, wie z.B. Schlagen, Schreien, laute Musik, Feiern, die Verwendung von lauten Geräten oder anderes ähnliches Verhalten, insbesondere zwischen 21.00 Uhr und 8.00 Uhr am nächsten Tag. Zu diesem Zweck ist die Verwendung von lauten Haushaltsgeräten, Musikinstrumenten, Gesang, Reparaturen, das Hantieren mit Materialien oder das Umstellen von Möbeln oder jede andere Tätigkeit, die die Ruhe anderer stören könnte, während der oben genannten Zeiten (21.00 Uhr bis 8.00 Uhr morgens) nicht gestattet. Andere als die vom Vermieter bereitgestellten Musikanlagen im Freien sind nicht erlaubt.

2. Die Beurteilung von akustischen Emittenten, die durch die Lärmquelle in ihrer Lautstärke oder Intensität manipuliert werden können (Stimmen, Stöße, schleppende Möbel, Fernsehgeräte, Audiogeräte...) und die nicht mit einem Schallpegelmesser gemessen werden können, muss durch den Gemeindeinspektor oder den örtlichen Polizeibeamten mit den Kriterien des Vorsatzes und der Unverhältnismäßigkeit aufgrund der großen Lautstärke in einer Weise erfolgen, die als übermäßig angesehen wird. Das lärmverursachende Verhalten der Bürger in ihren Wohnungen darf die in Anhang 4 der nationalen Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten.

3. Ausgangspunkt ist, dass sich das Verhalten der Bürger innerhalb der Grenzen eines friedlichen Zusammenlebens unter Achtung der Rechte anderer Menschen bewegen muss.